Reisebedingungen

Kunst-,Kultur–,Tagesfahrten mit der Volkshochschule Waldshut

Organisation und Reiseleitung: Beatrice Merone

Anmeldung und Bezahlung

Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung oder  der Überweisung der Anzahlung melden  Sie sich verbindlich an. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Sollte diese bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt werden, können wir vom Reisevertrag zurücktreten.

 

2.  Haftung des Reiseveranstalters.

Der Veranstalter haftet dem Reisenden gegenüber für eine gewissenhafte Organisation und für eine nach bestem Wissen erfolgte Beschreibung der angebotenen Reisedienstleistung im Zeitpunkt der Drucklegung des Prospektes. Wir haften für die von Ihnen bei der Durchführung der Reise allenfalls erlittenen Schäden, soweit es sich um das Ausbleiben einer versprochenen Leistung oder um eine Leistungsänderung handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung darstellt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden infolge höherer Gewalt, Defekte an Transportmitteln, Schäden aus Diebstahlverlusten, Beschädigungen und Unglücken. Ausgeschlossen sind ferner Schäden, die durch eigenes Verhalten des Kunden verursacht worden sind. Die Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach auf den Reisepreis begrenzt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Teilminderungen der Leistung geben nicht Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.

Für schuldhaftes Verhalten Dritter, wie z.B. Beförderungs-Unternehmen, Hoteliers, übernehmen wir keine Haftung. Im Übrigen bleibt die Haftung des Dritten unberührt, d.h. diese haften dem Kunden gegenüber direkt.

     

3.   Beanstandungen

Sämtliche Beanstandungen während einer Reise sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Reiseleitung bekannt zu geben. Ansprüche müssen spätestens innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Beendigung der Reise schriftlich an uns gerichtet werden, ansonsten erlischt jeder Schadensersatzanspruch.

 

4.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sofern der Reiseteilnehmer ganz oder teilweise Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fallen jegliche Haftung ausgeschlossen. Keine Rückzahlung der Reisekosten gilt auch bei Nichtantritt, zu spätes Eintreffen am Abreiseort, bei Abbruch der Reise, sowie bei Zurückweisung eines Reisegastes an der Grenze wegen Fehlens ordnungsgemäßer Reisedokumente.

 

5.   Reise-Ausfall

Kann die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, Ausfall des Reiseleiters nicht durchgeführt werden, so benachrichtigen wir den Reisenden schnellstmöglich. Der vom Kunden bezahlte Betrag wird in einem solchen Fall unter Ausschluss von jeglichen weitergehenden Ansprüchen ohne jeden Abzug zurückerstattet. Wir sind berechtigt, trotz uneingeschränkter Bestätigung die Reise abzusagen.

 

6.   Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:

bis 42      Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises

43 – 22    Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises

21 – 14    Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

14 - 10     Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises

  9 -       Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises                    

  6 - 4       Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

 3. Tag – Abreisetag                 100 % des Reisepreises

  

 Wenn Sie eine Reise-Rücktritts-Kosten-Versicherung haben, tritt diese in Kraft, wenn Sie wegen einer unerwartet schweren Erkrankung oder ambulanter Heilbehandlung die Reise nicht antreten können. Die entstandenen Reisekosten werden in  diesem Falle von der Versicherung zurückerstattet.

 

7.  Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Waldshut.

 

8 . Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druckfehlern bleibt vorbehalten.

 

Veranstalter: Beatrice Merone, Waldshut,

 

 Reisevermittler: Volkshochschule Waldshut-Tiengen

 

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